WIDERRUFSBELEHRUNG

Widerrufsrecht:

Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Immobilien Werning, Am Berghang 10, 53639 Königswinter, Tel.: 02223-903730, info@immobilien-werning.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs:

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistung entspricht.

Hinweis auf die Möglichkeit eines vorzeitigen Erlöschen des Widerrufsrechts

Ihr Recht auf Widerruf erlischt, wenn Immobilien Werning die Leistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Leistung erst begonnen hat, nachdem Sie Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben haben und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch Immobilien Werning verlieren.

— Ende der Widerrufsbelehrung —

Muster Widerrufsformular

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden dies an uns zurück.

An: Immobilien Werning, Am Berghang 10, 53639 Königswinter, info@immobilien-werning.de:

„Hiermit widerrufe(n) ich/wir* den von mir/uns* abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/ die Erbringung der folgenden Dienstleistung*

  • Bestellt am* / erhalten am*
  • Name des/der Verbraucher(s)
  • Anschrift des/der Verbraucher(s)
  • Unterschirft des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
  • Datum“

*unzutreffendes Streichen

Da die Provision selbstverständlich nur dann anfällt, wenn Sie das Objekt tatsächlich kaufen bzw. mieten, bleibt Ihr Anfrage nach wie vor, auch bei Einwilligung zur sofortigen Maklertätigkeit, insoweit unverbindlich.

Einwilligung

Ich stimme ausdrücklich zu, dass Immobilien Werning vor Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der beauftragten Dienstleistung beginnt. Mir ist bekannt, dass ich bei der vollständigen Vertragserfüllung durch Immobilien Werning mein Widerrufsrecht verliere. (§365 IV BGB).

Was Sie als Kunde wissen sollten! (IVD)

  • Ein Maklervertrag kommt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) bereits zustande, wenn Sie sich bloß über ein Objekt informieren wollen, Sie von der Provisionspflicht wissen und die Dienste des Maklers in Anspruch nehmen wollen. (BGH, Urt. V. 3.5.12 – III 62/11)
  • Sie müssen – wie bisher – nur dann eine Provision zahlen, wenn es zum Abschluss eines Miet- oder Kaufvertrages kommt und dies auf die Tätigkeit des Makler zurückgeht.
  • Sie gehen keine weiteren Verpflichtungen ein, wenn Sie dem Makler den Erhalt der Widerrufsbelehrung bestätigen. Besichtigungen etc. werden – wie bisher – nicht abgerechnet. Wenn Sie sich die Immobilie also zunächst nur ansehen wollen, dann ist dies weiterhin unverbindlich.
  • Sollten Sie nach der Besichtigung letztlich kein Interesse an dem Objekt haben, müssen Sie nichts weiteres unternehmen, also auch nicht widerrufen. Ihr Makler wird Ihnen keine Rechnung stellen.
  • Ihr Makler kann das Widerrufsrecht nicht ausschließen und Sie können darauf nicht verzichten, da beide an die Vorschriften gesetzlich gebunden sind. Hat der Makler seine Leistung vollständig erbracht, können Sie Ihr Widerrufsrecht vor Ablauf der Widerrufsfrist von 14 Tagen verlieren (§365 IV BGB n.F.). Seine Leistung ist vollständig erbracht, wenn er Ihnen „die Gelegenheit zum Abschluss eines Hauptvertrages vermittelt oder nachgewiesen“ hat (§652 BGB) oder anders formuliert, Sie den Miet- oder Kaufvertrag verhandelt haben und abschließen können.
  • Der Wortlaut der Widerrufsbelehrung geht auf das Gesetz zurück (BGBI Teil I 2013 Nr. 58, S.3642). Ihr Makler hat hierauf keinen Einfluss. Auch die optionalen Erklärungen zum Wertersatz und zum vorzeitigen Erlöschen orientieren sich eng am Gesetzeswortlaut des BGB. Möchte Ihr Makler ein Einverständnis zur Widerrufsbelehrung, bevor er für Sie tätig wird, dann gehen Sie damit keinen gesonderte Vereinbarung ein. 
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Wir begrüßen Rückmeldungen und Kommentare zu dieser Widerrufsbelehrung. Wenn Sie der Meinung sind, dass wir gegen Rechte und Pflichten des BDSG und der DSGVO verstoßen, wenden Sie sich bitte an uns. Wir werden alle wirtschaftlich angemessenen Maßnahmen unternehmen, das Problem unverzüglich zu bestimmen und zu beheben.

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